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Verwertungsbeschränkungen von Verlusten aus Kapitalvermögen im außerbetrieblichen Bereich
Im April des letzten Jahres hatte das BFG zu entscheiden, ob die verfassungsrechtlichen Bedenken eines Beschwerdeführers (Bf) hinsichtlich bestehender Verwertungsbeschränkungen bei Verlusten aus Kapitalvermögen im Privatvermögen zu Recht bestehen. Das BFG teilte die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bf letztendlich nicht und wies die Beschwerde mit Erkenntnis als unbegründet ab. Der Bf erhob daraufhin Erkenntnisbeschwerde gemäß Art 144 B-VG an den VfGH. Nunmehr hat der VfGH entschieden, wobei er seine bisherige Judikaturlinie zu Verlustverwertungsbeschränkungen aufrechterhalten hat.
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E 1722/2020; RV/7102668/2018, Revision nicht zugelassen. | §§ 1, 2 EndbesteuerungsG; § 6 Z 2 lit c, 18 Abs 6, 20 Abs 2, 27 Abs 2 bis Abs 5 und Abs 8, 27a Abs 1 bis Abs 6 EStG |
1. Der Fall
Der Bf erzielte im Veranlagungsjahr 2016 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Steuerberater. Daneben bezog er Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie Einkünfte aus inländischem und ausländischem Kapitalvermögen, welches sich im Privatvermögen befand. Gesamthaft resultierte aus diesen Kapitaleinkünften ein Verlust iHv 32.696,76 Euro; in diesen Verlusten waren auch Anschaffungsnebenkosten iHv 900,39 Euro...