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BFGjournal 5, Mai 2011, Seite 187

Sonderbetriebsausgaben und Pauschalierung

Wolfgang Nemec

Bei Inanspruchnahme einer Basispauschalierung können nur jene Betriebsausgaben im vollen Betrag abgesetzt werden, die im Gesetz ausdrücklich genannt werden. Dies gilt auch für Sonderbetriebsausgaben der Gesellschafter einer Personengesellschaft. Bei einer Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO ist die offensichtliche rechtliche Unrichtigkeit der Abgabenerklärungen anhand des Gesetzes und insbesondere der zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Rechtsprechung zu beurteilen.


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Der Fall

Die Berufungswerberin, eine von zwei natürlichen Personen als Gesellschaftern gebildete Personengesellschaft, die sich mit Unternehmensberatung und Buchhaltung beschäftigte, ermittelte in den Erklärungen betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte der Jahre 2003 bis 2006 ihren Gewinn nicht mehr wie in den Jahren zuvor mit Betriebsvermögensvergleich, sondern mittels Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988, wobei neben dem Einkünften der Gesellschaft jeweils auch einzelne Sonderbetriebsausgaben der beiden Gesellschafter geltend gemacht wurden.


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„Gewinnermittlung Pauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988:
Umsatz (Bemessungsgrundlage)
abzüglich:
Betriebsausgabenpauschale 12 %,
Wareneinsatz und
Fremdarbeit
= Gewi...

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