zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 6, Juni 2010, Seite 235

Keine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer

Hedwig Bavenek-Weber

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Keine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
-G/09

Der Fall

Die Berufungswerberin ist eine Kommanditgesellschaft, welche die Geschäftstätigkeit „Vermietung land- und forstwirtschaftlicher Maschinen und Geräte“ betreibt. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass die Berufungswerberin Zugmaschinen und Anhänger unterhält, die der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen. Die von der Berufungswerberin in Anspruch genommene Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KfzStG komme nicht zur Anwendung, da diese Fahrzeuge im Wege der gewerblichen Vermietung eingesetzt würden. Dagegen brachte die Berufungswerberin in der Berufung vor, dass es sich um einen Zusammenschluss von Landwirten auf Vereinsbasis zu dem Zweck handle, im Besitz von Bauern befindliche Maschinen und Geräte bzw. freie Arbeitskapazitäten von Landwirten überbetrieblich einzusetzen. Die Vermittlung der Leistungen zwischen den einzelnen Mitgliedern werde durch die Geschäftsführung eines Maschinenrings abgewickelt. Die Zwischenschaltung der Berufungswerberin sei nur ein organisatorischer Aspekt, der aber nichts daran ändere, dass die konkrete Leistung im Ergebnis von Landwirt zu Landwirt erbracht werde. Die Vermittlung n...

Daten werden geladen...