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Großes Pendlerpauschale bei unregelmäßigen Arbeitszeiten?
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Großes Pendlerpauschale bei unregelmäßigen Arbeitszeiten? | |
Der Fall
Der Berufungswerber muss als Kompaniekommandant einer polizeilichen Spezialeinheit immer wieder planmäßige, aber auch spontan und ungeplant anfallende Überstunden zu Zeiten leisten, an denen keine öffentlichen Verkehrsmittel verkehren. Er entschloss sich daher, durch die Anfahrt zum Arbeitsort mit dem eigenen PKW für die erforderliche Mobilität zu sorgen, um zu jeder Zeit nach spontanen Überstundenverrichtungen auch wieder die Heimreise antreten zu können. Aus diesem Grund begehrte er die Zuerkennung des „großen“ Pendlerpauschales.
Die konkrete Anzahl der Arbeitstage, an denen er wegen Überstundenleistungen gehindert war, den Heimweg in zumutbarer Weise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen, wurde – trotz ausdrücklichen Verlangens der Abgabenbehörde – nicht nachgewiesen.
Die Entscheidung
Nach dem Gesetzeswortlaut des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 besteht dann Anspruch auf das „große“ Pendlerpauschale, wenn überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist.
Der reine Gesetzeswortlaut stellt somit auf das obj...