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BFGjournal 6, Juni 2010, Seite 227

Fortsetzung eines Finanzstrafverfahrens nach einer Unzuständigkeitsentscheidung des Gerichts

Michaela Schmutzer

Im gegenständlichen Fall geht es um die Fortsetzung eines zunächst bei Gericht geführten Finanzstrafverfahrens im verwaltungsbehördlichen Zuständigkeitsbereich. Zu prüfen war, ob ein mit Beschwerde bekämpfter Einleitungsbescheid zu Recht erlassen wurde. Ausschlaggebend dafür, ob ein Bescheid zu ergehen hat oder nicht, ist die Lösung der Frage, ob bei Übergang der Zuständigkeit bereits ein Verfahren anhängig war. Wenn dies der Fall ist, ist mit formloser Fortsetzung des Verfahrens vorzugehen.


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-W/09
§§ 33 Abs. 1, 3 lit. b, 54 Abs. 5, 83 Abs. 2 FinStrG

Der Fall

Ein Finanzamt hat am einen Bericht nach § 100 StPO (Strafprozessordnung) erstattet und der Staatsanwaltschaft u. a. mitgeteilt, es bestehe der Verdacht, dass der im Verfahren vor dem UFS zu behandelnden Fall als Beschwerdeführer Geführte vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht als Geschäftsführer der X-GmbH selbst zu berechnende Kapitalertragsteuer für das Jahr 2003 in Höhe von 86.305,85 Euro nicht entrichtet und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1, 3 lit. b FinStrG begangen habe.

Mit Bestellung vom wurde ein Sachverständiger beauftragt, Befund und Gutachten darüber zu erstellen,...

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