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SWK 29, 10. Oktober 2018, Seite 1307

Herbstsession des VfGH

In der Herbstsession des VfGH stehen ua die oberösterreichische und burgenländische Mindestsicherung, insb die betragsmäßige Deckelung für Familien bzw Bedarfsgemeinschaften, die gesetzlichen Beschränkungen für Bankomatgebühren, und auch der Flughafen Wien auf der Tagesordnung. Zahlreiche Banken machen in einem Antrag eine Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit des Eigentums geltend. Unabhängige Automatenbetreiber und Kunden könnten hinsichtlich der Gebühren zu Lasten Dritter – der Banken nämlich – agieren, ohne dass diese Banken darauf Einfluss nehmen könnten.

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