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Darlehensgewährung an die Ehegattin - Vorteil aus dem Dienstverhältnis
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Darlehensgewährung an die Ehegattin - Vorteil aus dem Dienstverhältnis | |
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Revision nicht zugelassen |
1. Der Fall
Im Zuge der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid machte der Beschwerdeführer geltend, dass im Rahmen der Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber, eine Bank, ein Sachbezug für die Zinsersparnis aus einem Kredit angesetzt worden sei. Bei dem Kredit handle es sich - zumindest in wirtschaftlicher Betrachtungsweise - aber um eine Darlehensgewährung an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, weil Kredite nicht nur ihm, sondern gleichzeitig auch seiner Gattin gewährt worden seien.
2. Die Entscheidung
Das BFG bezog sich auf ein Erkenntnis des VwGH mit einem gleichgelagerten Sachverhalt. In diesem Erkenntnis führte der VwGH zusammengefasst aus, dass es für das Vorliegen eines Arbeitgeberdarlehens belanglos sei, ob geldwerte Vorteile iSd § 15 EStG 1988 auch nahen Angehörigen des Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehenden Steuerpflichtigen gewährt werden, wenn der Grund für die Zuwendung dieser Vorteile ausschließlich im bestehenden Dienstverhältnis des Steuerpflichtigen liege (vgl ).
Da sachverhaltsmäßig davon auszugehen war, ...