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BFGjournal 6, Juni 2015, Seite 240

Wann besteht Anspruch auf den Kinderfreibetrag?


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Wann besteht Anspruch auf den Kinderfreibetrag?
, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

Der Kindesvater beantragte die Berücksichtigung der Kinderfreibeträge für vier Kinder. Das Finanzamt führte die Veranlagung erklärungsgemäß durch. Die Kindesmutter und spätere Beschwerdeführerin gab ebenfalls eine Arbeitnehmerveranlagungserklärung ab, in der die Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen nicht begehrt wurde. In der Folge S. 241 wurde Beschwerde erhoben und die Zuerkennung der Kinderfreibeträge in Höhe von 220 Euro beantragt.

Das Finanzamt wies die Beschwerde mit der Begründung ab, dass die Kinderfreibeträge bereits beim Ehegatten in der beantragten Höhe von 220 Euro pro Kind berücksichtigt worden wären.

2. Die Entscheidung

Unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen führte das BFG aus, dass es in der Disposition der (Ehe-)Partner läge, ob nur ein Partner einen Freibetrag von 220 Euro pro Kind beanspruche oder beide (Ehe-)Partner einen Freibetrag von je 132 Euro pro Kind geltend machen.

Nach der Intention des Gesetzgebers sollten durch die Möglichkeit der beidseitigen Inanspruchnahme eines (in Summe) erhöhten Kinderfreibetrags Anreize für eine existenzsichernde...

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