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Fachkundige Laienrichter beim Bundesfinanzgericht
Mit kam es zur Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Art 135 B-VG ist die verfassungsmäßige Grundlage für die Spruchkörper der Verwaltungsgerichte. Diese ermöglicht, die Mitwirkung fachkundiger Laienrichter beim BFG vorzusehen. Die Mitwirkung als fachkundiger Laienrichter beim BFG ist an die Erfüllung bestimmter Ernennungs- und Bestellungsvoraussetzungen gebunden. Diese sind neben den Vorschriften zur allgemeinen Rechtsstellung Hauptgegenstand des folgenden Beitrags. Angemerkt sei zudem, dass fachkundige Laienrichter keine neue Erscheinungsform beim BFG sind, da auch zu Zeiten des UFS nebenberufliche Mitglieder an der Rechtsprechung mitgewirkt haben.
1. Verfassungsrechtliche Grundlage
Die verfassungsrechtliche Grundlage der Mitwirkung fachkundiger Laienrichter beim BFG ist in Art 135 Abs 1 Satz 4 B-VG abstrakt und unpräzise umschrieben („soweit in Bundes- oder Landesgeset...