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Unzulässige Beschwerdevorlage des Finanzamtes (Vorlagebericht) ist vom BFG zurückzuweisen
Eine vom Finanzamt dem BFG vorgelegte Beschwerde wurde zurückgewiesen, weil die Steuerpflichtige keinen Vorlageantrag gegen eine Beschwerdevorentscheidung, sondern vielmehr einen vom Finanzamt nach Einbringung der Beschwerde in derselben Sache (Einkommensteuer 2014) trotz anhängiger Beschwerde nach Wiederaufnahme des Verfahrens erlassenen geänderten Einkommensteuerbescheid angefochten hat und über diese neue Beschwerde noch keine Beschwerdevorentscheidung erging.
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RV/7102049/2015, Revision
zugelassen | § 260
Abs 1 lit a BAO analog |
1. Der Fall
Die spätere Beschwerdeführerin stellte einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuer 2014 und gab die Anzahl der Bezug auszahlenden Stellen mit „1“ an. Weitere Angaben (Arbeitgeber, Höhe der Einkünfte, Lohnzettel bzw Datum des Lohnzettels) machte die Beschwerdeführerin nicht.
Das ...