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Einbringung mit negativem Kapitalkonto und anschließende Liquidation
Ist bei Einbringung (Art III UmgrStG) eines Mitunternehmeranteils das Kapitalkonto negativ, ergeben sich beim Einbringenden im Zuge der Buchwertfortführung (§ 20 Abs 2 Z 1 UmgrStG) negative Anschaffungskosten an der Kapitalgesellschaft. Wird diese Kapitalgesellschaft in der Folge liquidiert, stellt der Wegfall der Beteiligung im Ausmaß der negativen Anschaffungskosten eine steuerpflichtige realisierte Wertsteigerung dar (§ 31 Abs 2 vor bzw § 27 Abs 6 EStG nach BGBl I 2010/111).
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RV/7100301/2013, Revision
zugelassen | § 20 Abs 2 Z 1
UmgrStG;
§ 31 Abs 2 EStG 1988
idF vor BGBl I 2010/11 (§ 27
Abs 6 EStG 1988 idF nach BGBl I
2010/111) |
1. Der Fall
Die Beschwerdeführerin war zunächst als atypisch stille Gesellschafterin an einer GmbH beteiligt. Per ...