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Wirtschaftliche Einheit bei einem Fischereirecht
Ein Koppelfischereirecht besteht aus mehreren verbundenen selbständigen Fischereirechten. Im Fischereibuch sind die einzelnen Fischereiberechtigten mit ideellen Anteilen am gesamten Koppelfischereirecht eingetragen. Nach Ansicht des BFG spricht die gemeinsame Eintragung ins Fischereibuch mit ideellen Anteilen dafür, dass nur eine einzige wirtschaftliche Einheit vorliegt. Auch eine getrennte Bewirtschaftung kann (ähnlich wie bei Eigentumswohnungen) diese Vermutung nicht widerlegen, da nach der Verkehrsauffassung weiterhin nur eine einzige wirtschaftliche Einheit vorliegt ( RV/5100958/2014, Revision zugelassen).