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SWK 29, 10. Oktober 2018, Seite 1302

Rechtsanwaltskosten in einem Kontaktrechtsstreit

VwGH verneint Zwangsläufigkeit

Entscheidung: Ro 2018/13/0002.

Norm:§ 34 EStG 1988.

(B. R.) – Es war strittig, ob Rechtsanwaltskosten iZm einem von der Kindesmutter so bezeichneten „Obsorgestreit“ betreffend das gemeinsame Kind mit dem getrennt lebenden Kindesvater eine außergewöhnliche Belastung darstellen können. Das BFG anerkannte diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung ( RV/7101794/2017), das Finanzamt erhob Revision an den VwGH.

Der VwGH hob die Entscheidung des BFG auf: Prozesskosten erwachsen im Allgemeinen nicht zwangsläufig iSd § 34 EStG; eine allgemeine Regel lässt sich allerdings bei aufgezwungener Prozessführung nicht aufstellen.

Zwangsläufigkeit von Prozesskosten wird stets dann verneint, wenn die Prozessführung auf Tatsachen zurückzuführen ist, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden oder Folge eines Verhaltens sind, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat (). Zwischen der Kindesmutter und dem Kindesvater war aber nicht die Obsorge (§ 177 ABGB) strittig, sondern der konkrete Umfang bzw die Aufteilung des Kontaktrechts (§ 187 ABGB).

Nach § 187 Abs 1 ABGB haben das Kind und jeder Elternteil das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des...

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