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Vorwurf des Amtsmissbrauchs – Freispruch mit Schattenseiten
Mitarbeiter von (Bau-)Behörden können sich mitunter dem strafrechtlichen Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt (§ 302 StGB) ausgesetzt gesehen. Der vorliegende Beitrag befasst sich damit, welche Kostenrisiken auch im Falle eines Freispruchs für die Betroffenen bestehen und welche Maßnahmen gegen missbräuchliche Anzeigen und Eingaben gesetzt werden können.
1. Einleitung
Ein Missbrauch der Amtsgewalt stellt nach § 302 Abs 1 StGB ein Verbrechen dar, das auch mit allen rechtlich gebotenen Mitteln zu verfolgen und sanktionieren ist. Diesbezügliche Vorwürfe gegen Mitarbeiter von (Bau-)Behörden könne sich letztlich aber auch als unbegründet erweisen, sodass Ermittlungen eingestellt werden oder ein gerichtlicher Freispruch erfolgt. Neben allem Ungemach für die Betroffenen ergeben sich hieraus jedoch auch Kosten und es stellt sich die Frage, ob diese vom Freigesprochenen selbst zu tragen sind. In diesem Lichte ist auch zu erwägen, ob den Behörden auch gewisse „Gegenmaßnahmen“ zu ungerechtfertigten oder taktierenden Vorwürfen zur Verfügung stehen.
2. Fallbeispiel
2.1. Vorbemerkung
An einem Beispiel der aktuellen Judikatur soll kurz veranschaulicht werden, wie suboptimales Agieren eines Behördenmitarbeiters anlässlich der...