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SWK 29, 10. Oktober 2018, Seite 1286

Ausgewählte Highlights der Investmentfondsrichtlinien 2018 (Teil 2)

Behandlung der Fondserträge beim Anteilinhaber

Andrei Bodis und Alexandra Wild

Ende Juli dieses Jahres wurden nach mehrjähriger Arbeit die Investmentfondsrichtlinien 2018 (InvFR 2018) fertiggestellt und in der Findok veröffentlicht. Sie ersetzen die InvFR 2008, die nicht aktualisiert wurden und damit aufgrund der zahlreichen, zum Teil einschneidenden gesetzlichen Änderungen der letzten Jahre – nicht zuletzt der Neuregelung der Besteuerungssystematik der Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem BBG 2011 (KESt „neu“) – nicht mehr der geltenden Rechtslage entsprachen. Konsequenterweise war damit eine reine Wartung der bisherigen InvFR 2008 nicht möglich, weil auch deren bisherige Struktur durch die alte Rechtslage vorgegeben war. Die InvFR 2018 enthalten zahlreiche wichtige Aussagen zu sämtlichen Aspekten der Investmentfondsbesteuerung. Im ersten Teil dieses Beitrags wurden grundlegende, primär die Fondsebene betreffende Themen behandelt. In diesem zweiten Teil steht die steuerliche Behandlung der Fondserträge beim Anteilinhaber im Mittelpunkt.

1. Anwendbarkeit des Sondersteuersatzes

Für Erträge aus Investmentfonds kommt grundsätzlich der Sondersteuersatz iHv 27,5 % zur Anwendung; eine Unterteilung in Erträge, die dem Sondersteuersatz von 25 % (Bankzinsen) unterliegen, und Erträge, die ...

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