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Die Übernahme von Bauarbeiten
Die Übernahme von Bauarbeiten bereitet in der Praxis regelmäßig großes Kopfzerbrechen. Das nicht nur bei Technikern, sondern auch bei Juristen. Der vorliegende Beitrag geht den damit verbundenen Problemen auf den Grund und hinterfragt kritisch die herrschende Meinung.
1. Einleitung
Der Kaufvertrag ist der Motor der Rechtsentwicklung. Ihm gegenüber treten andere Nominatverträge in den Hintergrund. Der Kaufvertrag gehört mit dem Miet- und dem Arbeitsvertrag zu den Massenverträgen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die Entscheidung des Käufers, Mieters oder Arbeitnehmers regelmäßig darauf reduziert wird, ob er den Vertrag schließen will oder nicht. Ganz anders der Werkvertrag. Hier wird ein Werk nach den besonderen Wünschen des Bestellers erstellt. Daraus ergeben sich zahlreiche Unterschiede. Einer dieser Unterschiede zeigt sich in der Erfüllung des Vertrages.
Der Verkäufer schuldet den Besitz und das Eigentum an der Ware. Er erfüllt seinen Vertrag bereits durch deren Übergabe. Dadurch erwirbt der Käufer in der Regel Besitz und Eigentum. Anders ist die Lage beim Werkvertrag. Auch hier schuldet der Besteller Besitz und Eigentum am Werk. Darüber hinaus schuldet er aber auch noch das Werk...