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bau aktuell 6, November 2020, Seite 248

Die Wiener Bauordnungsnovelle 2020

Wesentliche Inhalte

Gerald Fuchs

Die Wr BauO wurde zuletzt mit Wr LGBl 2020/60 und Wr LGBl 2020/61, beide vom , geändert. Mit dieser Novellierung werden unter anderem klimabezogene Regelungsziele (wie insbesondere eine Erweiterung der Solarverpflichtung) verfolgt, welche weitgehend auch bereits mit in Kraft getreten sind. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Schaffung der Rechtsgrundlage für die elektronische Abwicklung von Bauverfahren (DBV), welche mit in Kraft treten wird. Im folgenden Beitrag werden wesentliche Inhalte der jüngsten Novellierung der Wr BauO beleuchtet.

1. Allgemeine Anforderungen zur Energieeinsparung – Erweiterung der Solarverpflichtung (§ 118 Wr BauO)

1.1. Beschluss und Inkrafttreten

Mit Wr LGBl 2020/60 erfolgte eine Änderung betreffend die allgemeinen Anforderungen an Bauwerke zur Energieeinsparung durch Neufassung des § 118 Wr BauO. Die Änderung zu § 118 Wr BauO wurde nach der öffentlichen Begutachtung aus der übrigen Novellierung abgetrennt und auf Basis eines Initiativantrags gesondert beschlossen und kundgemacht. Korrespondierend dazu sind aber auch Änderungen bezüglich Einreichunterlagen und der Erstattung von Fertigstellungsanzeigen zu beachten, die im Rahmen von Wr LGBl 2020/61 erfolgten. ...

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