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bau aktuell 1, Jänner 2014, Seite 9

Kosten und Nutzen des Privatgutachtens im Bauprozess

Alfred Tanczos, Konstantin Pochmarski und Nicole Konrad

Der vorliegende Beitrag behandelt aus Sicht des Richters und des Rechtsanwalts den zweckmäßigen Einsatz von Privatgutachtern vor und im Bauprozess sowie die korrekte Geltendmachung der Kosten dafür.

1. Parteienherrschaft im Zivilprozess

Ungeachtet aller Bemühungen, Konflikte am Bau gerichtsfern zu halten, hat gemäß Art 6 Abs 1 EMRK jeder Anspruch darauf, dass seine „Sache“ (sein behaupteter Anspruch gegen einen anderen) in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht gehört wird.

Der Kläger muss alle Tatsachen vortragen, auf die sich sein Anspruch gründet; der Beklagte jene Tatsachen, durch die dieser Anspruch gehemmt oder vernichtet wird. Zugleich mit den Tatsachenbehauptungen müssen die Parteien die Beweismittel (Sachverständige, Urkunden, Zeugen) bezeichnen, derer sie sich zum Nachweis ihrer Behauptungen bedienen wollen. Um diese Obliegenheiten erfüllen zu können, benötigen die Parteien in fast jedem Bauprozess Privatgutachter, die sie technisch, wirtschaftlich und rhetorisch unterstützen.

Schon Wassereintritte in ein Dach erfordern oft technisches und wirtschaftliches Wissen eines Baumeisters, eines Zimmer...

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