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bau aktuell 2, März 2021, Seite 80

Verwaltungsrechtliches COVID-19-Begleitgesetz: Außerkrafttreten vs Novellierung

Gerald Fuchs

Das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz (COVID-19-VwBG) ist mit außer Kraft getreten. Am erfolgte die Kundmachung einer Novelle einzelner Bestimmungen dieses Gesetzes. Aktuell ist eine konsolidierte Fassung des COVID-19-VwBG im (unverbindlichen) Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ausgewiesen. Der folgende Beitrag beleuchtet nun, ob das COVID-19-VwBG nach erfolgtem Außerkrafttreten und nachfolgender partieller Novellierung aktuell rechtlich existent ist und dem Rechtsbestand angehört.

1. Das COVID-19-VwBG: Genesis

Im Rahmen der legistischen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie wurde im Rahmen des 2. COVID-19-Gesetzes, BGBl I 2020/16, auch das COVID-19-VwBG erlassen. Es trifft Regelungen zur Unterbrechung und Hemmung von Fristen in Verwaltungsverfahren wie auch insbesondere zu den Anforderungen für die Abhaltung mündlicher Verhandlungen. Das ­COVID-19-VwBG bildet damit auch für baubehördliche Verfahren ein im aktuellen Rahmen beachtliches Regelwerk.

Gemäß § 9 Abs 1 und 2 COVID-19-VwBG in der Fassung BGBl I 2020/59 trat dieses Bundesgesetz mit Ablauf des vollständig außer Kraft. Am wurde sodann im BGBl I 2021/2 eine Novelle einzelner Bestimmungen des COVID-...

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