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Baukalkulation 2021
Die Errungenschaften der ÖNORM B 2061 und die Umsetzung der differenzierenden Zuschlagskalkulation
Seit Mai 2020 liegt die Neufassung der ÖNORM B 2061 vor. In der Praxis ist noch eine Übergangsperiode zu beobachten. Auch die relevanten Softwarehäuser arbeiten daran, den automatisierten Ausdruck der neuen Kalkulationsformblätter (K-Blätter) zu ermöglichen. Es ist davon auszugehen, dass die ausschließliche Verwendung der K-Blätter nach der ÖNORM B 2061 in absehbarer Zeit zum Standard erhoben wird.
1. Übersicht über die wesentlichen Änderungen
Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen aus baubetriebswirtschaftlicher Perspektive. Gezeigt ist, dass die ÖNORM B 2061 den Anschluss an die aktuelle Betriebswirtschaftslehre gefunden hat. Die betriebliche Kostenrechnung lässt sich nun transparent in den K-Blättern abbilden.
In den K-Blättern sind diverse Möglichkeiten geschaffen, um einzelne Kostenelemente verursachungsgerecht darstellen zu können. Gemeinkosten können nun nicht mehr nur im Rahmen der Geschäftsgemeinkosten, sondern auch an anderen Stellen dargestellt werden. In diesem Beitrag wird erläutert, wie Ansätze der differenzierenden Zuschlagskalkulation nunmehr nachvollziehbar in den K-Blättern dargestellt werden können.
Ein erster Blick in die ÖNORM...