Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kausalitätsnachweise bei gestörten Bauabläufen im deutschen Baurecht
Immer anspruchsvollere Projektanforderungen betreffend Termine und Technik, eine wachsende Anzahl an Projektbeteiligten und zunehmende Komplexität der Schnittstellen sowie vermehrt eingesetzte baubegleitende Planungen haben in den letzten Jahrzehnten zu vielfältigen Auseinandersetzungen um Bauablaufstörungen, Terminfortschreibungen und Mehrkostenforderungen von ausführenden Unternehmen in Deutschland geführt. Anlässlich der zunehmenden Befassung der Gerichte mit entsprechenden Bauablaufstörungen und deren Folgen hat der BGH Rechtsgrundsätze zu den Kausalitätsanforderungen bei Vorliegen von Bauablaufstörungen entwickelt, die heute die baubetriebliche Nachweisführung wesentlich beeinflussen. Dabei ist die deutsche Rechtslage durch ein komplexeres Beziehungsgeflecht zwischen gesetzlichen Regelungen und Standardvertragsbedingungen, nämlich §§ 280 und 642 BGB sowie § 6 Abs 2 und 6 VOB/B, geprägt.
1. Die notwendige Bewertung unterschiedlicher Anspruchsgrundlagen und Fallgruppen
Bauablaufstörungen werden in Deutschland unter dem Rechtsbegriff der Behinderung erfasst und analysiert. Behinderungen sind Störungen des Produktionsablaufs des Unternehmens Baustelle, und zwar unplanmäßige Einwirku...