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Großbauvorhaben – rechtliche Baustellen von Stadtentwicklung bis Standortentwicklung und COVID-Stopp
Großbauvorhaben berühren viele unterschiedliche, auch divergierende Interessen und werden auch deshalb durch verschiedene Vorschriften geregelt. Bei deren Verwirklichung gilt es berechtigte Interessen zu schützen. Allerdings ist ein Verfahrensstillstand oder deren Nichtverwirklichung per sevielfach nicht im Interesse der Gesellschaft (zB Wohnbau). Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten und Entwicklungen des Rechtsrahmens ergeben sich in diesem Zusammenhang einige grundlegende Fragestellungen mit Auswirkungen auf die Planung und Abwicklung von Großbauvorhaben. Dieser Beitrag befasst sich mit den Fragen, ob aufgrund von COVID-19 mündliche Verhandlungen abgehalten bzw Verwaltungsverfahren weitergeführt werden können und ob aufgrund jüngster Judikatur des VwGH zu Städtebauvorhaben zukünftig eine vermehrte inhaltliche UVP-rechtliche Einzelfallprüfungspflicht bzw in der Folge eine UVP-Pflicht besteht. Darüber hinaus beleuchtet dieser Artikel die im Standort-Entwicklungsgesetz vorgesehene Verfahrensbeschleunigung für gewisse Großbauvorhaben.
1. Verfahrensstillstand vs mündliche Verhandlung und öffentliche Erörterung mit technischen Kommunikationsmitteln
Im Rahmen des 2. COVID-19-Gesetzes v...BGBl I 2020