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bau aktuell 5, September 2014, Seite 172

Regiepreisabrechnung versus Mehrkostenforderung

Gerald Bauer und Gerald Goger

Der vorliegende Beitrag analysiert auf Grundlage der ÖNORM B 2110 (Fassung 2013) die Thematik „Regiepreis versus Mehrkostenforderung“ und beschreibt die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten von Ausschreibungsunterlagen durch einen Auftraggeber im Hinblick auf das Verhältnis von Leistungs- und Regiepositionen in einem Leistungsverzeichnis.

1. Einleitung

In einer 2008 erschienenen Publikation hat sich Karasek mit der Frage beschäftigt, ob ein Auftraggeber grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen der Abrechnung zu Einheitspreisen oder zu Regiepreisen hat. Konkret wurde von Karasek der Sachverhalt behandelt, ob sich ein Auftragnehmer auf den Standpunkt stellen kann, er sei nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber „angeordneten“ Regieleistungen auszuführen, weil er Anspruch auf Legung eines Nachtrags zu den Einheitspreisen des Vertrages oder zu angemessenen Preisen hat.

Reckerzügl/Schwarz führen diesbezüglich aus: „Eine Regieleistung soll weder der Ersatz für eine vertraglich zu Einheits- oder zu einem Pauschalpreis vereinbarte Leistung sein, noch der Ersatz für einen Zusatzauftrag, der dem AN für eine Leistungsänderung im engeren Sinn zusteht.“

Die Durchsicht aktueller Ausschreibungen betreff...

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