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Das BauKG und die Neufassung der ÖNORM B 2107
Der vorliegende Beitrag behandelt die Baustellenrichtlinie der EU, deren Umsetzung im österreichischen Recht sowie die damit in Zusammenhang stehende ÖNORM B 2107.
1. Die Baustellenrichtlinie der EU
Das Bauarbeitenkordinationsgesetz (BauKG) ist die nationale Umsetzung der Baustellenrichtlinie der EU. Nach einer EU-Analyse von tödlichen Arbeitsunfällen sind diese zu 35 % auf Versäumnisse bei der Bauplanung und zu 28 % auf die mangelnde Baustellenorganisation und Koordinierung der beteiligten Unternehmen zurückzuführen. Die Kosten der Arbeitsunfälle wurden von der EU auf 3 % des Bauumsatzes geschätzt.
Dies bedeutete neben all dem menschlichen Leid auch das Anfallen enormer Folgekosten für die Bauherren. Deshalb ist es erklärtes Ziel der EU, durch die Baustellenrichtlinie die Unfallzahlen zu senken, Ausfallzeiten, Zeitverzögerungen und die damit zusammenhängenden Folgekosten zu reduzieren.
Mit der Baustellenrichtlinie soll bereits in der Planungsphase durch die Festschreibung von Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz wesentlich zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf der Baustelle beigetragen werden. Das hohe Sicherheitsrisiko der Baubranche w...