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Compliance-Management-System nach der ONR 192050
Mit wurde vom Austrian Standards Institute die ONR 192050 veröffentlicht, die den state of the art zum Thema „Compliance-Management-Systeme“ abbildet und die Compliance-Anstrengungen der Unternehmen auf eine solide Basis stellt.
1. Einleitung
In den letzten Jahren hat die Vorstellung zugenommen, dass die Unternehmensführung sicherzustellen hat, dass die Mitarbeiter des Unternehmens die gesetzlichen Vorschriften bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einhalten. So ist etwa ein Unternehmen seit dem Jahr 2006 nach § 3 Abs 3 Z 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) für eine Straftat eines Mitarbeiters verantwortlich, wenn die Begehung der Tat dadurch ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde, dass Entscheidungsträger die nach den Umständen gebotene und zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen haben, insbesondere indem sie wesentliche technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen zur Verhinderung solcher Taten unterlassen haben.
Davon unabhängig kann das Unternehmen auch bestraft werden, wenn eine oder mehrere Personen in leitender Funktion, somit als sogenannte Entscheidungsträger, eine Straftat begehen. Entscheidungsträger ist – neben dem Vorstand oder der Geschäftsführung bzw den Prokuristen – jeder, der aufgrund seiner Vertret...