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bau aktuell 5, September 2014, Seite 158

Compliance-Risiken: Korruption und Kartellrechtsverstöße

Aktuelle Reformen

Jörg Zehetner

Compliance – ein Marketing-Begriff, der Beratern hilft, ihre Dienstleistungen zu verkaufen? Alter Wein in neuen Schläuchen? Ja! Denn an sich sollte es wenig überraschend sein, dass sich ein Unternehmen und seine Mitarbeiter gesetzeskonform verhalten müssen („to comply with“ bedeutet „Regeln einhalten“ bzw „vertrags- und gesetzeskonform handeln“). Dennoch: Durch gesetzgeberische Maßnahmen sowie durch die fortschreitende Lehre und Judikatur wird immer deutlicher, dass es eine der zentralen Aufgaben des Vorstands bzw der Geschäftsführer ist, dafür Sorge zu tragen, dass durch organisatorische Maßnahmen, Schulungen und Kontrollen das rechtmäßige Verhalten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter sichergestellt wird und dadurch Strafen und Schadenersatzpflichten vom Unternehmen abgewendet werden. Kommt der Vorstand bzw der Geschäftsführer dieser Pflicht nicht nach, riskiert er gegenüber der Gesellschaft schadenersatzpflichtig zu werden. Dem Thema „Compliance“ kommt somit tatsächlich eine nicht zu unterschätzende praktische Bedeutung zu!

1. Die größten Risikofelder

Die beiden in der Compliance-Praxis relevantesten Rechtsgebiete sind das Kartellrecht und das Antikorruptionsrecht. Mit trat in...

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