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Neues Baubewilligungsverfahren für Bauwerke kleineren Umfangs gemäß § 70b Wr BauO
Mit der Wiener Bauordnungsnovelle 2018, Wr LGBl 2018/69, wurde eine neues Baubewilligungsverfahren für Bauwerke kleineren Umfangs eingeführt. Der nachfolgende Beitrag widmet sich einer näheren Betrachtung dieses neuen Verfahrens und offenen Fragestellungen.
1. Allgemeines
Dieses neue Verfahren wurde in Anlehnung an bestehende einfache Bewilligungsverfahren gestaltet, nämlich das vereinfachte Baubewilligungsverfahren gemäß § 70a Wr BauO sowie jenes des Wiener Kleingartengesetzes (Wr KlGG). So finden sich auch im Verfahren nach § 70b Wr BauO diesbezügliche Elemente, der Bezug auf Bauwerke mit technisch einfacher Konstruktion, ein vereinfachtes Verfahren, keine mündliche Verhandlung, Bauen auf eigenes Risiko und am Ende kein Bewilligungsbescheid. Der Verfahrensablauf entspricht in wesentlichen Zügen jenem nach § 70a Wr BauO.
In einem unterscheidet sich das Verfahren nach § 70b Wr BauO jedoch ganz wesentlich von jenem nach § 70a Wr BauO. Während nämlich beim Verfahren nach § 70a Wr BauO der Bauwerber entscheiden kann, ob er einen Ziviltechniker zur Erstattung einer Bestätigung nach § 70a Wr BauO beauftragt, und s...