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bau aktuell 4, Juli 2019, Seite 135

Verbindliche Honorare für Planungsleistungen sind EU-rechtswidrig

Thomas Mandl

Dem , Kommission/Deutschland, zufolge dürfen keine verbindlichen Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten bzw eingeführt werden. Dieser Beitrag widmet sich den Hintergründen und Auswirkungen dieser Entscheidung.

1. Anlassfall

Ein schon mehrere Jahre dauernder Rechtsstreit zwischen der Europäischen Kommission und Deutschland hat ein Ende. Die Höchstrichter aus Luxemburg entschieden zugunsten der Europäischen Kommission, die gegen das System von Mindest- und Höchsthonoraren für die Leistungen von Architekten und Ingenieure nach der nationalen deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Klage erhoben hatte. Doch der Reihe nach.

2. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Bei der HOAI handelt es sich um eine Verordnung der deutschen Bundesregierung, die zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland erstmals 1976 erlassen wurde und deren geltende Fassung aus dem Jahr 2013 stammt. Das Besondere an ihr ist der verbindliche Charakter, der sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen ergibt und ein verbindliches Preisrecht für...

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