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Baugrund- und Systemrisikoverwirklichung bei der Ausführung von (Spezial-)Tief- und Tunnelbauarbeiten aller Art
Verantwortungszuweisung nach dem deutschen, österreichischen und schweizerischen Recht
Jegliche Bauleistung steht letztlich in irgendeiner Wechselwirkung zum jeweiligen Baugrund. Daraus ergeben sich zahlreiche Risiken, deren Zuordnung der vorliegende Beitrag gewidmet ist.
1. Einführung: Der Baugrund als terra incognita für Ingenieure und Juristen
Immer häufiger verwirklicht sich bei der Ausführung von Bauwerken, die im Zusammenhang mit dem Baugrund oder – synonym – dem Gebirge stehen, das sogenannte Baugrund-, aber auch das Systemrisiko. Denn der Zwang zur Schonung der Ressource „Umwelt“ fordert vermehrt die Ausnutzung der „Tiefe“, zB für Straßen- und Eisenbahntunnel, aber auch tiefe Untergeschoße zur Herstellung von mehrstöckigen Tiefgaragen. Ebenso zwingt der Schutz vor Hochwasser oder vor Kontaminationen – zB des Grundwassers durch unkontrolliert ausfließende Deponiewässer – zur Durchführung oft hochkomplexer Tiefbaumaßnahmen durch Bohr- oder Schlitzwände, Mixed-in-place-Umfassungen, aber auch HDI-Sohlen in großer Tiefe. Auch die ständige Erweiterung des technischen Leistungsvermögens von Tunnelbohrmaschinen, Bohrgeräten, Greifern, Düsenstrahleinrichtungen oder sonstigen Spezialmaschinen trägt zur Herausforderung für die Ingenieurskunst bei. Immer aber steht das Me...