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Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen
bauaktuell 2023/9
1. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, der in einem Zivilprozess schuldhaft ein unrichtiges Gutachten abgibt, haftet den Prozessparteien gegenüber für die Folgen dieses Versehens.
2. Der Bemessung des vom Beklagten zu ersetzenden Schadens ist der hypothetische Prozessausgang des Vorprozesses bei Vorliegen eines richtigen Gutachtens zugrunde zu legen.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Schadenersatzanspruch gegen den Beklagten als gerichtlich bestellten Sachverständigen im Verfahren .,. des Erstgerichts (in der Folge: Vorprozess).
Im Vorprozess wies das Berufungsgericht das auf Wandlung gestützte Zahlungsbegehren von 20.957,60 € sA mit der Begründung ab, dass die vom (nunmehr beklagten) Sachverständigen vorgenommene Messung keine Überschreitung des Grenzwerts für den Geräuschpegel der Luft-Wasser-Wärmepumpe zeige, sodass die Anlage nicht mangelhaft sei. Der Kläger zahlte dem Gegner im Vorprozess insgesamt 11.807,40 € an Kosten und hatte darüber hinaus die Kosten des eigenen Rechtsanwalts von 14.290,36 € zu tragen.
Die im Schlafzimmer des Klägers montierte Anlage entspricht tatsächlich nicht dem Stand der Technik, weil sie bei normgerechter Messung die ...