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ÖBA 5, Mai 2012, Seite 333

Zur Nichtigerklärung einer Beihilfe in Form einer Bürgschaft durch nationale Gerichte

Art 88 Abs 3 EG – Staatliche Beihilfen – Beihilfe, die einem Kreditgeber in Form einer Bürgschaft gewährt wird, um ihm zu ermöglichen, einem Kreditnehmer einen Kredit zu geben – Verletzung der Verfahrensvorschriften – Verpflichtung zur Rückforderung – Nichtigkeit – Befugnisse des nationalen Gerichts

Art 88 Abs 3 Satz 3 EG ist dahin auszulegen, dass die nationalen Gerichte befugt sind, eine Bürgschaft in einer Situation wie derjenigen des Ausgangsverfahrens für nichtig zu erklären, in der eine rechtswidrige Beihilfe durch eine Bürgschaft durchgeführt worden ist, die eine staatliche Stelle zur Deckung eines Darlehens eines Finanzunternehmens an ein Unternehmen übernommen hat, dem diese Finanzmittel unter normalen Marktbedingungen nicht zugänglich gewesen wären. Bei der Ausübung dieser Befugnis sind die Gerichte verpflichtet, die Rückforderung der Beihilfe sicherzustellen, und sie können zu diesem Zweck die Bürgschaft insb dann für nichtig erklären, wenn die Nichtigerklärung die Wiederherstellung der Wettbewerbslage vor der Gewährung dieser Bürgschaft herbeiführen oder erleichtern kann und keine weniger einschneidenden Verfahrensmaßnahmen gegeben sind.

EuGH (1. Kammer) , C 275/10

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