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SWK 9, 20. März 2021, Seite 619

Einmalige Erhöhung des Ausfallsbonus für März 2021 und Kurzarbeitsbonus

In einer Pressemitteilung des wurde die Anhebung des Ausfallsbonus für März 2021 angekündigt:

  • Statt 15 % Bonus können 30 % beantragt werden. Gemeinsam mit dem 15%-Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss können somit 45 % des Umsatzausfalls im Rahmen des Ausfallsbonus beantragt werden.

  • Zudem wird die Obergrenze für den Bonus für diesen Monat von 30.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben. Damit können bis zu 80.000 Euro an Ausfallsbonus beantragt werden.

Beantragbar ist der erhöhte Ausfallsbonus für März ab 16. 4. via FinanzOnline.

Ebenso angekündigt wurde ein sogenannter „Kurzarbeitsbonus“. Gleichzeitig mit der Kurzarbeit fallen bei den Arbeitnehmern Urlaubstage an. Diese verursachen Kosten bei den Unternehmen. Um diese abzugelten, erhalten Arbeitgeber, die seit November durchgehend geschlossen sind, eine Einmalauszahlung von bis zu 825 Euro netto als Kurzarbeitsbonus. Das betrifft hauptsächlich Gastronomie, Beherbergung, Theater. Für Arbeitnehmer in jenen Betrieben, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, gibt es einmalig 175 Euro netto von ihrem Arbeitgeber. Inklusive Steuern und Abgaben beträgt der Kurzarbeitszuschuss bis zu 1.100 Euro pro Mitarbeiter.

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