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ÖBA 5, Mai 2012, Seite 267

Parlament verdoppelt die Geldstrafen für Finanzdelikte

Mit Nationalratsbeschluss vom beschloss das Parlament eine Verdoppelung der Geldstrafen im Bereich von Finanzdelikten. Es kommt damit ab zu einer deutlichen Erhöhung der Obergrenze zu verhängender Geldstrafen. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde begrüßte den Schritt.

In Zukunft kann beispielsweise im Bereich des Bankwesengesetzes der unerlaubte Betrieb von Bankgeschäften gemäß § 98 Abs 1 BWG mit einer Geldstrafe bis zu 100.000 Euro anstatt der bisherigen Obergrenze von 50.000 Euro bestraft werden. Für das Unterlassen der Meldung bei Überschreiten der angemessenen Höchstgrenze für Großveranlagungen kann der/die Verantwortliche nunmehr mit einer Geldstrafe bis zu 60.000 Euro belangt werden. Eine Vielzahl anderer Übertretungen und Gesetze sind ebenso von der Verschärfung betroffen. Es kommt zu Straferhöhungen im Bausparkassengesetz, Zahlungsdienstegesetz, E-Geldgesetz, Finanzkonglomerategesetz, Börsegesetz, Investmentfondsgesetz 2011, Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 sowie einigen weiteren Gesetzen.

Aus Sicht der Marktteilnehmer sei die Verschärfung ein wichtiges Signal, um eine entsprechende Disziplinierung zu erreichen. Der Schritt sei erforderlich, um zu verhindern, dass Unternehmen in...

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