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Einführung des Kreditinstitute-Verbunds im Parlament beschlossen
Am hat der Nationalrat die Einführung des Kreditinstitute-Verbunds beschlossen. § 30a BWG regelt diese neue Möglichkeit im Detail. Die Bestimmung trat mit in Kraft. Die Einführung der Bestimmung soll die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Kreditinstitute durch die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur und Synergieeffekten stärken.
In einem Kreditinstitute-Verbund übernimmt die Zentralorganisation in einer Gruppe rechtlich selbständig bleibender Kreditinstitute wesentliche Steuerungsfunktionen und ist Normadressat des BWG in Bezug auf Vorschriften zu Mindesteigenmittelerfordernissen, Liquidität, Offenlegungspflichten und Großveranlagungen. Der Beschluss setzt im Wesentlichen die Regierungsvorlage unverändert um. Ergänzt wurde eine Bestimmung, wonach Kreditinstitute im Rahmen der Gründung eines Kreditinstitute-Verbundes den zentralorganisatorischen Teilbetrieb in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft einbringen können.