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ÖBA 5, Mai 2021, Seite 357

Zur zweipersonalen Garantie

https://doi.org/10.47782/oeba202105035701

§§ 880a, 914, 915 ABGB

Bei einer zweipersonalen Garantie findet die Zuwendung des Garanten an den Begünstigten ihre causa, ihren Grund, allein in der Beziehung zwischen diesen beiden. Eine abstrakte zweipersonale Garantie ist unwirksam, sie bedarf zu ihrer Gültigkeit einer causa, die sie erklärt. Diese kann etwa darin bestehen, dass der Begünstigte durch die Garantie zu einer bestimmten Tätigkeit oder zur Beteiligung an einer Unternehmung animiert werden soll.

Aus der Begründung:

I. Nach Einlangen der Revision wurde mit Beschluss des BG … über das Vermögen des ursprünglichen Kl und nunmehrigen Schuldners das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Dadurch war das Rechtsmittelverfahren gem § 7 Abs 1 IO iVm § 181 IO unterbrochen (10 Ob 57/19h). Nunmehr hat der MV im Schuldenregulierungsverfahren den Eintritt in das Verfahren iSd § 7 Abs 2 IO erklärt und dessen Fortsetzung beantragt. Das Verfahren war daher mit dem MV als klP fortzusetzen (§ 7 IO) und die Bezeichnung der klP auf diesen zu berichtigen (§ 235 ZPO; RS0039713).

II. Der ursprüngliche Kl und der Bekl kennen einander seit etwa 2012, sie sind Geschäftspartner.

Der Bekl und der Kl gründeten am gemeinsam die F...

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