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Das Lexitor-Urteil des EuGH und der Wille des österreichischen Gesetzgebers
Ob § 16 Abs 1 S 3 VKrG aF im Sinne des EuGH Urteils C-383/18 (Lexitor) interpretiert bzw fortgebildet werden kann, ist hochumstritten. Der Beitrag fügt der Debatte, die auch und insbesondere um den Willen des DaKRÄG-Gesetzgebers kreist, ein Argument hinzu, das bislang noch keine Berücksichtigung gefunden hat.
https://doi.org/10.47782/oeba202105033101
It is highly disputed if § 16 para 1 sentence 3 of the Austrian Consumer Credit Act (VKrG) can be interpreted in line with the ECJ’s decision C-383/18 (Lexitor). This article contributes a so far unconsidered argument to the debate, which circulates, inter alia and in particular, around the will of the DaKRÄG-legislator.
Stichwörter: richtlinienkonforme Interpretation, richtlinienkonforme Rechtsfortbildung, Lexitor, Verbraucherkredit, vorzeitige Rückzahlung, § 16 VKrG, § 26 VKrG.
JEL-Classification: K 12, K 23.
1. Zum Ausgangspunkt
Am ertönte in Luxemburg ein Paukenschlag, der bis heute nachhallt. Der EuGH entschied in der Rs Lexitor und legte Art 16 Abs 1 der VerbraucherkreditRL verbindlich aus. Danach sind im Falle einer vorzeitigen Kreditrückzahlung durch einen Verbraucher – Hauptanwendungsfall sind Umschuldungen – sämtliche dem Verbraucher auferlegte und dami...