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ÖBA 5, Mai 2021, Seite 326

EuGH Dexia Nederland und die Folgen für das österreichische AGB-Recht

Alexander Wilfinger

Dispositives Recht dient zur ausgewogenen Ergänzung unvollständiger Verträge. Vor kurzem hat der EuGH dennoch erstmals die Ersetzung einer missbräuchlichen AGB-Klausel durch dispositives Recht abgelehnt, womit ein zentraler Grundsatz des nationalen Vertragsrechts hinfällig zu sein scheint. Warum dieser folgenschwere Schluss nicht zwingend ist, zeigt der vorliegende Beitrag.

https://doi.org/10.47782/oeba202105032601

The ECJ recently rejected the replacement of an unfair term with a supplementary provision of national law for the first time, which seems to render a central principle of national contract law obsolete. However, this paper shows that this far-reaching conclusion does not necessarily have to be drawn from the decision.

Stichwörter: AGB, Klauselkontrolle, Klauselersetzung, Vertragslücke, dispositives Recht, KlauselRL.

JEL-Classification: K 12.

1. Ausgangspunkt

Rechtsprechung und Lehre bearbeiten das AGB-Recht seit Jahrzehnten intensiv. Dass von einem „Rechtsgebiet, zu dem schon alles gesagt ist, nur noch nicht von allen“, trotzdem keine Rede sein kann, liegt verstärkt am EuGH, der über die Auslegung der KlauselRL 93/13/EWG entscheidet und den nationalen Gerichten dabei regelmäß...

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