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ÖBA 5, Mai 2021, Seite 285

Newsline

https://doi.org/10.47782/oeba202105028501

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Benchmark-VO: Konsultation der EU-Kommission – Delegierter Rechtsakt zur CHF-LIBOR-Nachfolge (SARON compounded)

Infolge intensiver Bemühungen der Bundessparte konnte erreicht werden, dass die EU-Kommission eine gezielte Konsultation zur Ausübung ihres neuen Mandats in Art. 23b Benchmark-VO zur gesetzlichen Nachfolgeregelung zum CHF-LIBOR gestartet hat.

Bekanntlich musste die Kommission davon überzeugt werden, hier tätig zu werden. Besonders erfreulich ist, dass die Ausführungen und die Zielrichtung im Konsultationsdokument auch auf der Kommunikation der Bundessparte gegenüber der EU-Kommission basieren. Von Seiten der EU-Kommission wird dabei anerkannt, dass noch eine Vielzahl an (Verbraucher-)Krediten auf den CHF-LIBOR referenzieren und hierfür eine gesetzliche Nachfolgeregelung zur Rechtssicherheit beitragen würde.

Positiv ist vor allem, dass die Kommission, auch entsprechend unserem Vorschlag,

  • den SARON compounded als Nachfolgezinssatz für den CHF-LIBOR,

  • ein Spread Adjustment (wie von der ISDA definiert) sowie

  • die Anwendung der „last-reset“-Methode (eine wesentliche Spezifikation zur Anwendungsmethode des neuen Zinssatzes, da hier z.B. der 3M-Zinssatz des 1. Quartals auf d...

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