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6. MaRisk-Novelle veröffentlicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am die finale Fassung der 6. Novelle zur Änderung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken (MaRisk) veröffentlicht. Haupttreiber der Änderungen sind die Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zum Management notleidender und gestundeter Risikopositionen (EBA/GL/2018/06), zu Auslagerungen (EBA/GL/2019/02) sowie zum Management von IKT- und Sicherheitsrisiken (EBA/GL/2019/04). Neben Präzisierungen der Inhalte aus der 5. MaRisk-Novelle werden inhaltliche Anforderungen zu Risikokultur/Risikogovernance (u.a. Compliance-Funktion, Verantwortung der Geschäftsleitung), Auslagerung (u.a. zentrales Auslagerungsmanagement, klare Zuständigkeit), Risikoberichterstattung sowie Risikomanagement eingeführt.
Die wesentlichen Neuerungen und Ergänzungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Mehrere neue Anforderungen sind im Bereich der Auslagerung zu finden. Aktivitäten und Prozesse sind grundsätzlich auslagerbar, sofern dadurch nicht die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation (§ 25a Abs. 1 Kreditwesengesetz, KWG) beeinträchtigt wird und die Verantwortung der Geschäftsleitung ...