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ÖBA 4, April 2014, Seite 297

Zur Anwendung der Großveranlagungsgrenze bei Kapitalanlagengesellschaften (vor InvestmentsfondsG 2011)

§ 27 Abs 15, 16 BWG; § 97 Abs 1 Z 6 BWG

Auch schon vor Erlassung des InvestmentfondsG 2011, das in § 10 Abs 6 ausdrücklich unter anderem die Einhaltung der Großveranlagungsgrenze des § 27 BWG von den Verwaltungsgesellschaften verlangt, war es zweifellos so, dass Forderungen einer Kapitalanlagengesellschaft, welche diese gegenüber dem eigenen Fonds oder gegenüber einer fremden Kapitalanlagegesellschaft hat, und die aus ihrer entgeltlichen Verwaltungstätigkeit entstehen, von § 27 BWG erfasst waren.

Rubrik betreut von:
Bearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur, Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre, Universität Graz
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