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SWK 9, 20. März 2021, Seite 587

Kein Ersatzanspruch bei Betretungsbeschränkungen

VwGH klärt Verhältnis von COVID-19-Maßnahmenverordnungen und Epidemiegesetz

(S. M.) – Bei Betretungsbeschränkungen nach den COVID-19-Maßnahmenverordnungen kommt eine Entschädigung nach § 32 Epidemiegesetz (EpiG) nicht in Betracht ( Ra 2021/03/0018).

1. Sachverhalt

Die COVID-19-Maßnahmenverordnung (COVID‑19‑MV) und die COVID-19-Lockerungsverordnung (COVID-19-LV) regelten Betretungsverbote bzw -beschränkungen (begrenzte Kundenanzahl, Abstandsregeln, verpflichtender Mund-Nasen-Schutz). Davon betroffen war ua auch eine Buchhandlung. Diese beantragte eine Vergütung für den Verdienstentgang nach § 32 EpiG, da es sich ihrer Auffassung nach um Beschränkungen nach § 20 EpiG handle. Sowohl die Bezirkshauptmannschaft als auch das dagegen angerufene Landesverwaltungsgericht verneinten einen solchen Ersatzanspruch.

2. Das Erkenntnis des VwGH

Maßnahmen nach § 20 EpiG (Beschränkung oder Schließung von Betriebsstätten) können auch beim Auftreten von COVID-19 getroffen werden. Nach § 1 COVID-19-Maßnahmengesetz (COVID-19-MG) kann das Betreten von Betriebsstätten per Verordnung untersagt werden. In diesem Fall kommen die Bestimmungen des EpiG zur Schließung von Betriebsstätten im Rahmen des Anwendungsbereichs dieser Verordnung nicht zur Anwendung; die übrigen Be...

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