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Newsline März 2014
1. Abgabenänderungsgesetz 2014
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 ist eine Reihe von die Kredit- und Versicherungswirtschaft betreffenden Belastungen verbunden. Nach einer extrem kurzen Begutachtungsfrist wurde die Regierungsvorlage in National- und Bundesrat beschlossen.
Wesentliche Punkte für Banken und Versicherungen sind die
signifikante Erhöhung der Stabilitätsabgabe (Bankenabgabe) auf ca 640 Mio Euro,
die Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht sowie
der Entfall des Verwertungsverbots im BWG.
Die Bundessparte hat auf allen Ebenen darauf aufmerksam gemacht, dass im Umfeld der Basel III-Implementierung, enorm gestiegenen Kapitalanforderungen für die Kreditwirtschaft sowie der absehbaren Notwendigkeit einen Einlagensicherungs- und einen Abwicklungsfonds dotieren zu müssen, es nicht nachvollziehbar ist, dass die Bankenabgabe noch erheblich angehoben wird. Allein der Vergleich mit Deutschland, wo 500 Mio Euro für 2013 in den Abwicklungsfonds fließen, zeigt wie überproportional die Belastung für Österreichs Banken ist.
Die Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht führt durch die Verteuerung der Finanzierung österreichischer Unternehmen durch ausländische Investoren um 25% zu Standort-Na...