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Stabilitätsabgabe für Banken ist verfassungskonform
Stabilitätsabgabegesetz (StabAbgG; Art 56 Budgetbegleitgesetz 2011); Art 144 B VG
Abweisung einer Bescheidbeschwerde, in der die Verfassungswidrigkeit des Stabilitätsabgabegesetzes behauptet wird. Die Stabilitätsabgabe ist verfassungskonform, da es sachlich ist, die Banken, die in der Finanzkrise besondere staatliche Unterstützung benötigten, durch eine Abgabe auch besonders an der Finanzierung der zur Bewältigung der Krise eingeleiteten bzw durchgeführten Maßnahmen zu beteiligen. Die Belastung des gesamten Bankensektors durch die Stabilitätsabgabe ohne weitere Differenzierung nach einzelnen Banken ist verfassungskonform. Führt der Gesetzgeber eine bestimmte Abgabe erstmals und ohne entsprechende Erfahrungswerte ein, ist ihm ein großer rechtlicher Gestaltungsspielraum zuzubilligen.
1. Die beschwerdeführende Gesellschaft [Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG] ist ein Kreditinstitut iSd § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG). Sie leistete am eine Quartalsvorauszahlung der Stabilitätsabgabe iHv 1,5 Mio. Euro nach dem Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – in der Folge kurz: StabAbgG), Art 56 ...