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ÖBA 4, April 2012, Seite 199

Regierungsvorlage zum Stabilitätsgesetz 2012

Am passierte die Regierungsvorlage zum Stabilitätsgesetz 2012 den Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen. Mit dem Stabilitätsgesetz soll unter anderem das Stabilitätsabgabegesetz novelliert werden, das Kreditinstitute seit zu einer Stabilitätsabgabe („Bankensteuer“) verpflichtet. Die Gesamtlast setzt sich zusammen aus einem bilanzsummenabhängigen Teil sowie einer Stabilitätsabgabe auf Derivate, deren Höhe sich nach dem Geschäftsvolumen aller Derivate im Handelsbuch bemisst. Gemäß Regierungsvorlage soll die Abgabe in den Jahren 2012 bis 2017 noch um einen 25%-igen Sonderbeitrag erhöht werden. Das Stabilitätsgesetz 2012 tritt mit in Kraft.

Rubrik betreut von: Sylvia Stock
Frau Mag. Sylvia Stock ist Head of Regulatory Advisory bei der Deloitte Financial Advisory GmbH; e-mail: sstock@deloitte.at
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