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ÖBA 10, Oktober 2020, Seite 746

Die Klausel-RL steht der Auslegung einer nationalen Vorschrift entgegen, die ein Gericht, das in einem Verfahren eines Gewerbetreibenden gegen einen Verbraucher ein Versäumnisurteil erlässt, daran hindert, Untersuchungsmaßnahmen zur Prüfung der klagegegenständlichen Vertragsklauseln auf ihre Missbräuchlichkeit durchzuführen

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 93/13/EWG – Art 7 Abs 1 – Verbraucherkredit – Kontrolle der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln – Nichterscheinen des Verbrauchers – Umfang der von Amts wegen wahrzunehmenden richterlichen Befugnisse

Art 7 Abs 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass er der Auslegung einer nationalen Vorschrift entgegensteht, die ein Gericht, das mit einer in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallenden Klage eines Gewerbetreibenden gegen einen Verbraucher befasst ist und ein Versäumnisurteil erlässt, wenn der Verbraucher trotz Ladung nicht zur Verhandlung erscheint, daran hindert, die notwendigen Untersuchungsmaßnahmen durchzuführen, um die Missbräuchlichkeit der Vertragsklauseln, auf die der Gewerbetreibende sein Begehren gestützt hat, von Amts wegen zu prüfen, wenn das Gericht Zweifel daran hat, ob die Klauseln missbräuchlich iSd Richtlinie sind.

EuGH (6. Kammer) , C-495/19, Kancelaria Medius SA/RN

Aus der Begründung:

1. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art 7 Abs 1 der RL 93/13/EWG des Rates vom über missbr...

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