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ÖBA 10, Oktober 2020, Seite 738

Zur Formulierung einer Aufsandungserklärung für die lastenfreie Abschreibung eines Grundstücks

§ 364c ABGB; § 3, 26, 27, 32, 74 94 GBG; § 3 LiegTeilG

Das Grundbuchsgericht darf eine Eintragung nur dann bewilligen, wenn aus dem Gesuch kein Hindernis gegen die begehrte Eintragung hervorgeht. Dafür notwendige Angaben müssen unzweifelhaft aus dem Inhalt der Grundbuchsurkunde hervorgehen, ohne dass das Grundbuchsgericht weitergehende Schlussfolgerungen anzustellen hat. Wird im Gesuch nur die „Abschreibung eines Grundstücks“, nicht aber ausdrücklich dessen „lastenfreie Abschreibung“ begehrt, ist nur eine Abschreibung unter Mitübertragung eines bestehenden Veräußerungs- und Belastungsverbots zulässig.

S. 739Aus der Begründung:

Die Erst-ASt ist Alleineigentümerin einer Liegenschaft, die aus drei Grundstücken, darunter dem Grundstück 915/1 besteht. Ob der gesamten Liegenschaft ist ein rechtsgeschäftliches Belastungs- und Veräußerungsverbot für A einverleibt. Mit Kaufvertrag vom verkaufte die Erst-ASt aus dem Gutsbestand ihrer Liegenschaft das Grundstück 915/1 je zur Hälfte an den Zweit-ASt und die Dritt-ASt, die Verbotsberechtigte trat diesem Kaufvertrag bei. In Pkt 13. dieses Vertrags heißt es wörtlich:

„Die Verbotsberechtigte Frau A stimmt der Veräußerung ausdrück...

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