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ÖBA 10, Oktober 2020, Seite 697

ESA-Leitlinien und Vorstandshaftung

Mona Philomena Ladler

Dieser Beitrag klärt die bislang ungelöste Frage, unter welchen Voraussetzungen der Vorstand bei einer Beachtung bzw Missachtung einer ESA-Leitlinie gem § 84 AktG haftet. Eingegangen wird auch auf die Bedeutung einer Entsprechenserklärung zu einer ESA-Leitlinie und die Beweislast.

This article deals with the impact of ESA-Guidelines on management liability. It is examined how compliance or non-compliance with ESA-Guidelines as well as a self-commitment to ESA-Guidelines affects liability under Art 84 AktG.

Stichwörter: ESA-Leitlinien, EBA-Leitlinien, Soft Law, Haftung, Selbstverpflichtung, faktische Normativwirkung, Compliance, interne Governance, Beraterhaftung, Rechtsirrtum, Finanzaufsicht, Bankenaufsicht, Verkehrsgeltung, Sorgfaltsmaßstab.

JEL-Classification: K 13, K 22.

1. Problemstellung

ESA-Leitlinien sind formal rechtsunverbindlich. Sie dienen der Auslegung des Unionsrechts und der kohärenten Anwendung des europäischen Aufsichtsrechts in den Mitgliedstaaten. Damit erzeugen sie Rechtswirkungen für verschiedene Adressatenkreise: Zunächst unterliegen die ESA als veröffentlichende Behörden einer Selbstbindung, die sich allgemein aus dem Vertrauensschutz und dem Gleichbehandlungsgebot ergibt. MaW haben d...

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