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FMA-Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall
In dem am veröffentlichten Konsultationspapier formuliert die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) im Rahmen ihrer Funktion als nationale Abwicklungsbehörde Standards für die Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall. Diese geben Rechtsauffassungen und praktische Empfehlungen der FMA wieder und sollen den Instituten im Anwendungsbereich als Orientierungshilfe dienen.
Betroffene Institute haben im Abwicklungsfall in der Lage zu sein, die in den Mindeststandards geforderten Daten unter den von der FMA festgelegten Bedingungen bereitzustellen. Auf diese Weise soll eine rasche, umfangreiche und qualitätsgesicherte Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Informationen sichergestellt werden, um in einer Krisensituation eine zeitgerechte Bewertung und Maßnahmenumsetzung zu gewährleisten.
Die wesentlichen Aspekte der Mindeststandards lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Umsetzung der Mindeststandards
Institute im Anwendungsbereich haben innerhalb von 12 Monaten ab Veröffentlichung der Mindeststandards ihre internen Systeme im Hinblick auf die Umsetzung der gegenständlichen Mindeststandards zu prüfen und der FMA das Analyseergebnis (inklusive Zeit- und Maßnahmenplan) zur ...