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ÖBA 10, Oktober 2020, Seite 675

Newsline

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Gesetzliches Moratorium

Bereits im April wurde im beschleunigten Gesetzgebungsverfahren (3., 4. sowie 5. COVID-19-Gesetzespaket) unter anderem das gesetzliche Moratorium (§ 2 Verschiebung der Fälligkeit von Zahlungen bei Kreditverträgen, Artikel 37 des 4. COVID-III-Gesetzes) verabschiedet:

  • Die Stundung erfolgt, wenn der Kunde wegen COVID-19 Einkommensausfälle hat und die Kreditrückzahlung nicht zumutbar ist.

  • Weiterlaufen der Verzinsung

  • Der Kunde hat das Recht weiterzuzahlen, ohne die Bank kontaktieren zu müssen, und individuelle Vereinbarungen sind möglich.

Es ist gelungen, zwei begrüßenswerte Klarstellungen im Vergleich zur deutschen Rechtslage zu erreichen:

  • Sicherheiten stehen entsprechend länger zur Verfügung.

  • Kleinstunternehmer gemäß EU-Definition (< 10 MA, < € 2 Mio. Umsatz) sind von Beginn an vom gesetzlichen Moratorium umfasst.

Informationsblatt für Kunden

Von Seiten der Bundessparte wurde eine „Allgemeine Information für KundInnen zum gesetzlichen Moratorium“ erarbeitet, die über folgenden Link abrufbar ist:

https://www.wko.at/branchen/bank-versicherung/coronavirus-appell-an-oesterreichische-banken.html#heading_Informationen_zur_Moeglichkeit_der_Kreditstundung

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