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Rundschreiben 6/2011 der BaFin zum neuen Produktinformationsblatt
Die Deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Rundschreiben zu den Informationsblättern (Produktinformationsblatt – PIB) gem § 31 Abs 3a, 9 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) und § 5a WpDVerOV (Wertpapierdienstleistungs-, Verhaltens- und Organisationsverordnung) veröffentlicht. Diese richten sich an alle Institute, die über eine gesetzliche Erlaubnis zur Anlageberatung verfügen.
Mit sind die Ergänzungen des § 31 WpHG durch Abs 3a und Abs 9 Satz 2 sowie die Aufnahme des § 5a WpDVerOV durch das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes vom in Kraft getreten.
Die neuen Regelungen gelten nur für die Anlageberatung von Privatkunden. Zukünftig muss dem Kunden bei einer Kaufempfehlung über ein Finanzinstrument ein Informationsblatt, das relevante Informationen zu dem jeweiligen Finanzinstrument in knapper und leicht verständlicher Form beinhaltet, zur Verfügung gestellt werden. Beim Kauf von Anteilen an Investmentvermögen iSd Richtlinie 2009/65/EG (UCITS IV) wird das Produktinformationsblatt durch dessen spezielleren Informationspflichten (KID) ersetzt.
Bedient sich ein Wertpapierdienstleist...